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Beispiele obligatorischer Prüfungen - Hörverstehen

Die Prüfung des Hörverstehens besteht aus vier Teilen:

  • Der erste Teil betrifft das Verständnis von Aussagen im Zusammenhang mit einem Bild, einem Foto oder einer Zeichnung, die Szenen aus dem Alltag zeigen;

  • Der zweite Teil betrifft das Verständnis von minimalen Wortwechseln aus Situationen des wirklichen Lebens (Begrüßungen, Angebote, Telefonanruf, Bitte um Informationen, Durchsagen am Bahnhof, Wetterbericht, usw.);

  • Der dritte Teil basiert auf dem Verständnis kleiner Konversationen (zwei oder drei Wortwechsel);

  • Der vierte Teil betrifft das Verständnis von Vorträgen, Radiosendungen. Die Schwierigkeit kann in der Anzahl der Fragen zu einem Dokument oder in der Sprechweise des Dokuments oder seinen Hintergrundgeräuschen liegen.
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