Zielgruppe: Kandidaten für den Erwerb der französischen Staatsbürgerschaft durch Heirat oder Einbürgerung.
Der TCF (Test de connaissance du français) für die Verleihung der französischen Staatsbürgerschaft wurde eigens entwickelt, um die neuen Vorschriften zu erfüllen, die vom französischen Innenministerium (Verordnung 2011-1265 vom 11. Oktober 2011) eingeführt wurden. Sie setzen für die Gesuchsteller der französischen Staatsbürgerschaft die erforderlichen mündlichen Sprachkenntnisse in Französisch auf das Niveau B1 fest (Prüfungen zu mündlichem Verständnis und Ausdruck).
Die französischen Behörden erkennen als Befreiungsgrund die allgemeinen Bescheinigungen des TCF an, die durch eine Prüfung des mündlichen Ausdrucks und den TCF für Québec (umfasst zumindest die Prüfungen zu mündlichem Verständnis und Ausdruck) ab dem Sprachniveau B1 ergänzt werden.
Die Inhaber der Diplome DELF B1, B2 oder DALF C1, C2 sind ebenfalls vom Test freigestellt.
Für Informationen über den TCF pour l'accès à la nationalité française (ANF), empfehlen wir Ihnen, diese Seite ganz durchzulesen.