Sie sind Inhaber eines ausländischen Studienabschlusses und möchten eine berufliche Tätigkeit ausüben. Die betroffenen Arbeitgeber oder die Behörde, die ein Auswahlverfahren organisiert, entscheiden alleine darüber, ob der vorgelegte Abschluss die Kompetenzen bestätigt, die der Bewerber für den Posten benötigt.
Sie können beim ENIC-NARIC-Zentrum Frankreich einen Nachweis über die Anerkennung Ihrer Studienleistungen beantragen. Für reglementierte Berufe (d.h. für deren Ausübung in Frankreich ein Diplom erforderlich ist) befähigt die Anerkennung der Studienleistung nicht zur Ausübung des Berufes in Frankreich. Je nach Beruf müssen Sie sich an einen spezifischen Ansprechpartner wenden.
Auf der Europa-Website der europäischen Kommission finden Sie eine Datenbank der reglementierten Berufe.