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Das ENIC-NARIC-Zentrum Frankreich hat zum 1. September 2009 ein Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen eingeführt, das auf dem Grundsatz der Vergleichbarkeit beruht.
Dabei wird Inhabern ausländischer Qualifikationen für den im Ausland erworbenen Abschluss ein Vergleichbarkeitsnachweis ausgestellt, in dem der jeweils erworbene Bildungsabschluss bezogen auf das französische System bewertet wird.
Das zur Anwendung kommende Verfahren wurde dem Verwaltungsrat der Einrichtung vorgelegt und am 31. März 2009 genehmigt. |